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Finanzlexikon: industriestaat

industriestaat

Die Deutsche Wirtschaft organisiert sich in den 82 regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK) und deren Dachorganisation Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK).

Die Industrie- und Handelskammern erfüllen folgende Aufgaben für ihre jeweilige Region:

* Lobby der regionalen Wirtschaft
* Sicherung des fairen Wettbewerbs
* Überwachung und Förderung der beruflichen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz

Die Industrie- und Handelskammern haben eine demokratische Struktur und werden von der Wirtschaft betrieben, wobei die Firmen einer Pflicht-Mitgliedschaft unterliegen.

Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). Sie üben staats-hoheitliche Verwaltungsaufgaben aus, deren Art und Kontrolle durch das Gesetz der Industrie- und Handelskammern (IHKG) geregelt ist.

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